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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gegenstand der AGB

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertrags- und Zahlungsbedingungen für sämtliche Leistungen von TELEPANO. Gegenständlich sind vorliegend Leistungen in 360-Grad-Fotographie, Webhosting, Marketing und Promotion. Die AGB richten sich an Firmen und Endverbraucher gleichermaßen.

Durch Erteilung eines Auftrages erkennt der Kunde diese AGB als rechtsverbindlich an. Er bestätigt zudem, dass er unsere Datenschutzerklärung und das Widerrufsrecht zur Kenntnis genommen und umfänglich akzeptiert hat. Telepano behält sich eine Änderung dieser AGB vor; dadurch wird der Vertrag nicht berührt und ein Kündigungsrecht nicht begründet, es sei denn die Änderungen betreffen eine vertragliche Hauptleistungspflicht.

§ 2 Vertragspartner

Unternehmer und Steller der AGB ist TELEPANO, Eurotec-Ring 15, 47445 Moers. Erreichbar unter Telefon 02841 8887410, Mail kontakt@telepano.de und Internet www.telepano.de.

§ 3 Durchführung und Änderungen

Ein verbindlicher Auftrag mit telepano kommt erst durch schriftliche Annahme zustande. Die Auftragsbestätigung von telepano ist per E-Mail, postalisch oder per Fax zulässig. Nebenabreden und nachträgliche Änderungen des konkreten Auftrages sind möglich; diese bedürfen jedoch immer der schriftlichen Bestätigung (E-Mail, postalisch oder per Fax) des Unternehmers. Ohne schriftliche Bestätigung gelten nachträgliche Änderungswünsche als nicht vereinbart. Werden Änderungen des Werkes verlangt, die einen Mehraufwand bedeuten, so ist telepano berechtigt, die Änderungen gesondert abzurechnen.

§ 4 Nutzungsrechte an Bildern

Leistungen von telepano sind urheberrechtlich geschützte Werke; das Gesetz erlaubt keine Übertragung des Eigentums daran. Somit bleiben sie Eigentum des Unternehmens. Der Auftraggeber erhält jedoch die Lizenz die Dienstleistung zu Präsentations- und Werbezwecken zu verwenden. Soweit vertraglich nichts anderes geregelt ist, erwirbt der Besteller an urheberrechtlich geschützten Produkten von dem Unternehmer ein auf den Vertragszweck beschränktes einfaches Nutzungsrecht. Somit darf das Werk nicht ohne vorherige Genehmigung an Dritte zur Verwendung weitergegeben werden.

Wenn nicht schriftlich etwas anders vereinbart, räumt der Unternehmer Nutzungsrechte ein, das Werk für Referenz-, Promotion und Werbezwecke in uneingeschränkter Form zu nutzen. Der Besteller sichert zu, das Werk nur zum vereinbarten Verwendungszweck zu gebrauchen. Vom Besteller verwendet werden darf nur das für ihn erstellte Material. Der Besteller darf somit keine Änderungen am abgenommenen Werk vornehmen. Die Aufnahmen werden mit einem Branding („Wasserzeichen“) versehen. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses zu entfernen; gegen eine Gebühr kann die Schöpfung auch ohne Branding zur weiteren Verwendung erworben werden. In jedem Fall bedarf die Entfernung der vorherigen Zustimmung. Im Fall der vertragswidrigen Nutzung, insb. unerlaubten Entfernung des Wasserzeichens, haftet der Kunde auf Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Auftragswertes.

Sollen Aufnahmen von Gegenstände gemacht werden, bei denen Rechte Dritter, insbesondere Urheber- oder Leistungsschutzrechte oder entsprechende Nutzungsrechte bestehen, weist der Kunde den Unternehmer initial und ohne Aufforderung darauf hin. Dabei ist in Textform mitzuteilen, in welchen Umfang er über diese Rechte sowie Rechtsgrund und Umfang seiner Rechtsmacht verfügt. Der Kunde garantiert, die Rechte Dritter nicht zu verletzen und haftet für eventuelle Regressforderungen Dritter bei Verletzung dieser Pflichten wie folgt: War der Kunde entgegen seiner Erklärung nicht zur Einräumung von Rechten befugt oder haben entgegenstehende Rechte Dritter bestanden, stellt der Auftraggeber telepano von sämtlichen Ansprüchen frei. Dies beinhaltet Schadensersatzansprüche, die beispielsweise Dritte wegen einer auf diese Weise entstandenen Verletzung ihrer Rechte geltend machen können. Der Auftraggeber übernimmt die entstehenden notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und Rechte gegenüber dem Kunden bleiben vorbehalten.

§ 5 Vertragsfristen und Lieferzeit

Der Kunde hat die Pflicht, die für die Panorama-Touren vereinbarten Flächen zu seiner Zufriedenstellung und nach seiner Vorstellung termingerecht herzurichten. Nachträgliche Korrekturen, die aufgrund mangelnder Vorbereitung oder Mitwirkung notwendig werden, müssen gesondert berechnet werden. Unzulänglichkeiten, die aufgrund mangelnder Vorbereitung der Flächen entstehe, gelten nicht als Mängel des Werkes. Telepano ist nicht verantwortlich für die Gestaltung der abzulichtenden Flächen. Liefertermine werden individuell und schriftlich vereinbart.

Können Termine aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmers liegen, nicht eingehalten werden, so kann der Kunde keinerlei Ersatzansprüche geltend machen. Solche Gründe sind insb. höhere Gewalt (vis major), nachträgliche Änderungswünsche, mangelnde Mitwirkung des Bestellers oder Behinderungen durch Personen, die nicht dem Pflichtenkreis des Unternehmers zuzurechnen sind. telepano haftet jedoch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die Verletzung des Lebens, Körpers und Gesundheit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Ist für die Leistung die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bilder sind auf Laufzeit des Unternehmens verfügbar, danach werden sie dem Kunden als Download oder als Hardcopy bereitgestellt.

§ 6 Gewährleistung

Die Gewährleistung geschieht im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat. Das gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese Umstände für den gerügten Mangel nicht ursächlich sind. Der Unternehmer haftet dem Auftraggeber lediglich für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn die Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Unternehmers. Für Gestaltungen und Texte, die vom Kunden geliefert oder aber auch vor der Produktion vom Kunden freigegeben worden sind, trägt der Kunde die Verantwortung für Fehlerfreiheit, insbesondere die Richtigkeit von Text und Bild. Etwaige Ansprüche wegen mangelnder Kontrolle bestehen nicht. Für die Inhalte und Richtigkeit ist nicht nur bei der Erstellung, sondern auch bei der Nutzung von Hyperlinks der jeweilige Anbieter  verantwortlich. Sollte Telepano auf Webseiten Dritter verweisen, so gilt: Eine Haftung wird nicht übernommen, zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar. Bei Bekanntwerden einer solchen Rechtsverletzung wird Telepano den Link umgehend entfernen.

§ 7 Abgabe und Lieferung

Wenn nicht anders vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung durch fristgerechtes Ablegen oder Speichern der Daten zum Download auf einer dem Kunden bekannt gegebenen Internetadresse auf eigenen Servern der telepano sowie Mitteilung des Zuganges. Der Zugang ist gewährleistet; kurzzeitig nicht erreichbarer Content gilt dabei nicht als Mangel. Ist eine andere Lieferform (Datenträger o.ä.) vereinbart, so gilt im Zweifel, dass diese vom Unternehmer gestellt wird. Stellt der Kunde den Datenträger, so haftet er für dessen Funktionsfähigkeit. Etwaige Verzögerungen aufgrund unbrauchbarer, vom Kunden gelieferter Medien gehen zu dessen Lasten. Ist Vertragsgegenstand die Entwicklung von Marketingkonzepten, so erfolgt die Lieferung über das Internet in digitaler Form.

Ein Anspruch auf gedruckte Präsentation besteht, soweit nicht anders vereinbart, nicht. Im Fall von Webdesign oder Marketingkonzepten wird dem Besteller das Produkt zur Abnahme vorgelegt. Die Leistung ist abgenommen, sobald der Kunde den vorgelegten Entwurf freigegeben hat. Solange keine Abnahme erfolgt ist, ist es dem Kunden nicht gestattet, das Material außer zum Zwecke der Abnahme anderweitig zu verwenden, insb. Darf er nicht abgenommene Webseiten nicht veröffentlichen.

Eine Abnahme von Seiten des Kunden muss, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen erfolgen. Erfolgt keine Rückmeldung des Kunden gilt das Werk nach dieser Zeit als abgenommen. Mit Abnahme des Produktes ist der Kunde alleinverantwortlich für die aus der Nutzung entstehenden Ansprüche Dritter. Weist das Produkt einen Grund zur Beanstandung auf, räumt der Besteller dem Unternehmer nach den allgemeinen Regeln des BGB zwei Versuche zur Beseitigung der Mängel ein. Als Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten in den gelieferten Werkvorlagen oder Dateien, beispielsweise mangelnde Funktionalität. Inhaltliche und gestalterische Beanstandungen muss der Kunde vor der Freigabe beanstanden; kreative Meinungsverschiedenheiten gelten daher nicht als Mängel. Ebenfalls nicht als Mangel gilt es, wenn unsere Werke auf Endgeräten nicht vollständig dargestellt werden können, die nicht als marktüblich gelten. Bei Panorama-Touren können wir den vollen Funktionsumfang nur beim Abrufen an einem PC garantieren; bei mobilen Endgeräten kann die Darstellung aufgrund der jeweiligen Displaygröße nicht garantiert werden.

§ 8 Datenschutz

Datenschutz ist uns wichtig. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, die Sie auf der Webseite einsehen können. Grundsätzlich gilt: Daten, die für die Abwicklung der Bestellung notwendig sind, auch wenn sie über das Internet übermittelt wurden, werden sorgfältig bei telepano gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Korrespondenz zwischen dem Unternehmer und dem Kunden. Eine hundertprozentige Sicherheit kann im Internet jedoch von niemandem garantiert werden; dies ist dem Benutzer bewusst. Bei uns hinterlegte Daten können jedoch auf Anfrage sofort von uns gelöscht werden, vgl. Datenschutzerklärung.

Telepano kann ferner das für den Käufer erstellte Rohmaterial für unbegrenzte Zeit aufbewahren, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Telepano  darf  mit  dem  Endprodukt  ganz oder ausschnittsweise auf seiner eigenen Webseite werben und dieses in eine Referenzliste für Werbezwecken aufnehmen, darüber hinaus entsprechende Links setzen oder nutzen. Die Grundsätze für die Haftungsfreistellung bei Der Nutzung fremder Links finden Anwendung.

§ 9 Preise & Zahlung

Die Angebote der telepano gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, für sieben Kalendertage ab Angebotserstellung. Die Zahlung ist sofort mit Rechnungsstellung fällig. Mangels anderweitig vereinbarter Zahlungsziele gelangt der Kunde sieben Tage nach Rechnungszugang mit seiner Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Verzug ist der Unternehmer berechtigt, -sofern zutreffend- für den Zeitraum bis zur kompletten Zahlung die Arbeiten an dem Werk einzustellen. telepano ist ferner berechtigt, je nach Umfang des Auftrages einen Vorschuss bzw. eine Teilrechnung zu stellen und die weiteren Arbeiten von der Bezahlung abhängig zu machen. Bei nicht erfolgter Teilzahlung trotz Rechnungsstellung besteht keine Pflicht zur Werksvollendung (Zurückbehaltungsrecht). Durch eine verspätete Teilzahlung entstandene Verzögerung ist auf den Fertigstellungszeitraum anzurechnen.

Fahrtkosten werden grundsätzlich nicht berechnet, andernfalls sind diese im Angebot gesondert ausgewiesen. Als Ort der Werksleistung gilt der Ort, an dem durch telepano Aufnahmen im Auftrag des Kunden angefertigt werden sollen. Wurde im jeweiligen Angebot kein Festpreis angegeben, sondern zunächst nur ein  voraussichtliches Honorar kalkuliert (Kostenvoranschlag), gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird der Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hingewiesen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 3 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises widerspricht.

Wurde der Auftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Unternehmers zurück, sind zehn Prozent des vereinbarten Werklohns dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Tritt der Auftraggeber nach Beginn der Arbeiten zurück, sind 50% des vereinbarten Lohns in Rechnung zu stellen. Termine zur Leistungserstellung, die fest vereinbart worden sind, müssen 48 Stunden im Voraus abgesagt werden. Sollte dies nicht eingehalten werden hat der Kunde eine Ersatzzahlung von 50% des vereinbarten End-Preises zu leisten. Ein Anspruch auf Gegenleistung entsteht dadurch nicht.

Sollten die schon getätigten Aufwendungen diese jeweiligen Summen überschreiten, so sind die zusätzlichen Aufwendungen ebenfalls zu erstatten. Dem Auftraggeber bleibt es offen nachzuweisen, dass der durch die Kündigung entstandene Ausfall geringer ist. Die Regelungen des §§ 641 ff. BGB über Werklohnansprüche gelten im Übrigen entsprechend.

§ 10 Besondere Geschäftsbedingungen zum Web- und Hostingangebot

Nachfolgende besondere Regelungen gelten für das Web- und Hostingangebot; sie gehen den übrigen allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vor.

  1. Telepano stellt dem Kunden für von ihm erarbeitete Webseiteninhalte auf selbst betriebenen Servern Speicherplatz zur Verfügung. Dieser dient ausschließlich zur Speicherung der Web-Inhalte; es wird kein frei nutzbarer Speicherplatz vermietet. Telepano schuldet dabei lediglich die Möglichkeit der Abrufbarkeit dieser Daten durch Dritte über das Internet. Die Verfügbarkeit der Produkte, der von telepano zur Verfügung gestellten Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet beträgt in aller Regel annähernd 99 % im Jahresdurchschnitt. Ein Mangel des Angebots liegt erst dann vor, wenn das Webangebot nicht nur vorübergehend nicht erreichbar ist, sowie wenn die Ausfallzeiten nachweislich protokolliert werden können. Telepano überprüft die Internetseite des Kunden regelmäßig auf technische und sonstige Entwicklungen sowie auf die Funktionstüchtigkeit. Telepano wird sich bei Störungen um die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit der Internetseite bemühen. Die Prüfungspflicht ist Vertragsbestandteil.
  1. Der Kunde erhält an der von telepano erstellten und gehosteten Webseite ein einfaches Nutzungsrecht, das ihn zu deren Verwendung zu den vertraglich vereinbarten Zwecken berechtigt. Die von telepano entworfenen oder erstellten Internetseiten sind inklusive der einzelnen Bestandteile, insb. der Bilder urheberrechtlich geschützt und dürfen weder verändert noch weitergegeben werden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde ein uneingeschränktes Nutzungsrecht erworben hat. Entwürfe und Konzepte, die der Erarbeitung eines endgültigen Designs dienen, werden dem Kunden in keinem Fall keine Nutzungsrechte eingeräumt, diese dürfen weder weitergegeben, noch veröffentlicht werden und sind grundsätzlich zu löschen.
  1. Konfigurationsmöglichkeiten von Browsern und Internetzugriffspunkten sind dabei immer vielfältig. Die Leistungspflicht von telepano beschränkt sich daher darauf, dass sie den am häufigsten verwendeten Konfigurationen entsprechen. Dies sind i.d.R. die jeweils aktuellen Versionen der Browser Firefox, Safari, Chrome. Eine durchgängige fehlerfreie Verwendbarkeit auf allen Mobiltelefonen kann nicht garantiert werde und ist auch nicht geschuldet, es sei denn dies wurde gesondert vereinbart.
  1. Telepano stellt in diesem Zusammenhang je nach Angebot auch Email-Adressen und Email-Forwarding zur Verfügung. Das Angebot besteht in der Errichtung und Gewährung der Nutzbarkeit einer oder mehrerer vom Kunden gewählten sogenannten Email-Aliase. Der Kunde kann zu einer Domain verschiedene Emailadressen freischalten lassen. Um die Emails nutzen, verändern und aktualisieren zu können, erhält der Kunde Passwörter mitgeteilt. Der Kunde hat das Passwort geheim zu halten. Schäden, die durch die eigenverantwortliche Weitergabe der Passwörter entstehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von telepano.
  1. Der Kunde nimmt unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis und akzeptiert diese. Wir weisen zudem darauf hin, dass der Kunde für die Einhaltung von Rechtsvorschriften auf seiner Seite eigenverantwortlich ist.
  1. Werden die Verschaffung von Internet-Adressen (Domains) vereinbart (Registrierung), so wird telepano lediglich als Vermittler tätig. Sofern der Kunde die Registrierung von Domains wünscht, besteht das Vertragsverhältnis über die Registrierung also nur zwischen dem Kunden und der Vergabestelle. Telepano wird hier als Administrator tätig. Telepano beauftragt die Registrierung von Domains im Auftrag des Kunden, es gelten daher die von der Vergabestelle zur Geltung gelegten AGB. Eine bestimmte Wunsch-Domain gilt erst nach der Bestätigung von telepano über die erfolgreiche Registrierung als gebucht. Zur Registrierung einer Domain sind gegenüber der Vergabestelle Pflichtangaben bei der Registrierung zu machen. Ein Providerwechsel der Domain, der auch den Wechsel des Registrars zur Folge hat, ist in der Regel frühestens 60 Tage nach der Registrierung möglich.
  1. Der Kunde verpflichtet sich keinen Content einzubringen, welcher gegen aktuelle gesetzliche Regelungen verstößt, insb. erotische, pornografische oder extremistische Inhalte, sowie welche die gegen Persönlichkeits- und Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstößt. Der Kunde hat insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorschriften zugunsten seiner Nutzer zu beachten. Der Kunde stellt telepano von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung entstehen könnten. Er hat weiterhin die Verbreitung von Viren zu verhindern und eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte und unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen. Der Kunde muss gewährleisten, dass seine auf dem Server von telepano eingesetzten Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, die die Leistungserbringung stören könnten. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten steht telepano Recht zur fristlosen Kündigung zu, wobei je nach Schwere und Vorsatzgrad zunächst eine Abmahnung erfolgen soll. Bis zur Aufklärung kann telepano im Einzelfall die betroffenen Inhalte der Webseite vorübergehend sperren, einzelne kritische Inhalte können im Einzelfall entfernt werden. Die Sperrung der Inhalte führt nicht zum Verlust des Werk- bzw. Dienstlohnanspruchs.
  1. Webhostingverträge haben eine dem Angebot entsprechende festgelegte Laufzeit. Der Kunde entrichtet darauf eine monatlich zu zahlende Pauschale gemäß dem jeweiligen Angebot. Mit dieser Pauschale sind alle Kosten und Gebühren, die aus dem Betrieb der Webseite stammen, abgegolten. In Einzelfällen ist eine Einrichtungspauschale zu entrichten; in keinem Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung dieser Pauschale. Die weiteren Einzelheiten bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Angebot. Die Hostingverträge verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht 4 Wochen vor Ablauf schriftlich, sprich per Email, Fax oder Brief gekündigt werden. Der Kunde ist im Zweifelsfalle für den Nachweis der rechtzeitigen Kündigung verantwortlich
  2. Die Erreichbarkeit der Webpräsenz ist maximal gewährleistet. Eine hundertprozentige Erreichbarkeit kann jedoch niemals garantiert werden. Die Haftung für Schäden oder Einbußen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Internetseiten wird daher – Außer für vorsätzliches Handeln-im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gänzlich ausgeschlossen. Keinerlei Haftung übernimmt telepano dafür, dass die auf der Webseite zur Verfügung gestellten Informationen richtig, vollständig im Sinne des Kunden und aktualisiert sind. Hier gilt § 6 unserer AGB in entsprechender Anwendung. Telepano haftet deshalb nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare oder unmittelbare Schäden. Der Kunde ist in zudem für die Sicherung seiner Daten, insbesondere des Emailverkehrs selbst verantwortlich. Telepano ist in keinem Fall haftbar für Ansprüche, die aus einem Datenverlust resultieren, es sei denn dieser beruht auf vorsätzlichem Handeln der telepano.
  1. Der Vertrag gilt als beendet, wenn die Vertragslaufzeit durch Vereinbarung oder Kündigung ausgelaufen ist. Die Kündigungsrechte aus wichtigem Grund gem. dem BGB bleiben unberührt. Verlängert der Kunde den Vertrag nicht oder kommt er mit der Zahlung in Verzug, werden seine Daten für eine Dauer von maximal vier Wochen eingefroren und unzugänglich gemacht. Ist bis dahin keine Zahlung erfolgt, behält sich telepano das Recht vor, die Daten endgültig zu löschen. Eines gesonderten Hinweises bedarf es dazu nicht; aus der Löschung erwachsen dem Kunden keine Rechte auf Schadersatz; telepano ist nicht verpflichtet, bei der Wiederherstellung oder Neuerschaffung mitzuwirken. Löschungen von Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers. Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann telepano die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. Wir weisen darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann. Im Fall der Kündigung oder der Nichtzahlung kann ach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlasst werden.

§ 11 Besondere Geschäftsbedingungen zu Marketing- und Promotionsleistungen

  1. Werden Marketing-Dienstleistungen erbracht, wird telepano als Dienstleistung eine Liste an Maßnahmen durchführen, die im Angebot näher beschrieben sind. Geschuldet ist im Bereich des Marketings das jeweilige Tätigwerden; ein bestimmter Erfolg gilt nur dann als vereinbart, wenn dieser schriftlich festgehalten ist. Die Leistungen erstrecken sich daher in der Regel auf die Durchführung von Kampagnen, Optimierung von Keywords und SEO sowie Erstellung- und Durchführung konzeptbezogener Vorhaben nach Kundenwunsch. Dazu berät telepano den Kunden hinsichtlich der Keyword-Auswahl und AdWords-Verwendung. Im Bereich Suchmaschinenmarketing besteht die Leistungspflicht in der Beratung zu Paid-Listings-Kampagnen.
  2. Die Kosten von Google-AdWords-Kampagnen und vergleichbaren Kampagnen fallen, wenn nichts anderes vereinbart ist, dem Kunden gesondert zur Last und werden von telepano gesondert berechnet. Dazu unterhält der Kunde ein Guthabenkonto bei telepano, welches entsprechend aufgeladen wird. Im Grundsatz gilt: Paid-Listing-Kampagnen werden als Vorauszahlung berechnet, es sei denn, es wurde eine anderweitige Vereinbarung getroffen. Ohne Aufladung hat der Kunde keinen Anspruch auf Durchführung oder Fortführung der Kampagnen. Telepano ist berechtigt, die Vorhaben über eigene Konten durchzuführen.
  3. Wird Social-Media Marketing geschuldet, richtet sich der Inhalt ebenfalls nach dem konkreten Angebot; in aller Regel erstellt und pflegt telepano Profile des Kunden in den gängigen sozialen Medien. Telepano garantiert die Durchführung nach bestem Wissen und Gewissen.
  4. Wir weisen nochmals darauf hin, dass für die Verwendung von Google Kampagnen in der Regel eine Datenschutzerklärung auf der Webseite eingeführt werden muss, für die der Kunde selbst verantwortlich ist.

§ 12 Eigentumsvorbehalt und Rücktritt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Werklohns und sämtlicher Nebenleistungen, ggf. Kosten der Zusatzleistungen bleibt das gelieferte Werk Eigentum des Unternehmers. Er kann Nutzungen einschränken oder verbieten. Bei vertragswidrigem Verhalten seitens des Kunden ist der telepano berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, so dass das Produkt vom Kunden in keiner Form verwendet werden darf. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Der Kunde kann gegen Ansprüche des Unternehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Einer Abtretung der Forderungen wird vorsorglich widersprochen.

§ 13 Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

Gerichtsstand ist Moers. Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Unternehmer  und dem Kunden wird ausschließlich die Geltung Deutschen Rechts vereinbart,  auch wenn der Auftraggeber oder die Werkserstellung örtlich im Ausland gelegen  ist. Für Verträge gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von telepano, d.h. Angebote von in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. Mündliche Nebenabreden sind  unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel,  bedürfen daher der Schriftform. Ist der Kunde Kaufmann, gilt zusätzlich dass  Hinweisen auf die Einbeziehung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen ausdrücklich widersprochen wird. Das gilt auch, wenn sich in kaufmännischen Bestätigungsschreiben Hinweise auf solche Einbeziehungen finden lassen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die Parteien die nichtige Bestimmung  durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner  wirtschaftlich am nächsten kommt, andernfalls durch die am nächsten kommende  gesetzliche Regelung. Die übrigen Regelungen dieser Allgemeinen  Geschäftsbedingungen werden davon nicht berührt: sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam.

AGB in Form der Bekanntmachung vom 21.02.2016 – v1.1.8